Hering Stiftung

Nicht immer war das Verhältnis von Menschen zur Natur so ungleich – von so wenig Wertschätzung des Menschen gegenüber der Natur gekennzeichnet.

Es muss ein Missverständnis gewesen sein, als Menschen sich aufgefordert sahen, sie sollen sich die Erde untertan machen. Die Natur, die Kreisläufe und Prozesse, die dafür sorgen, dass Vielfalt und Reichtum der Natur weiterhin zur Verfügung stehen, sind ernsthaft bedroht und damit die Lebensgrundlagen von uns Menschen..

Unsere Projektförderung setzt an diesem Punkt an. Die HERING-Stiftung Natur und Mensch möchte dazu beitragen, menschgemachte negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu vermeiden und zu reduzieren und, wo immer möglich, bereits entstandene Schäden zu mindern oder wiedergutzumachen. Daneben wollen wir auch ethnische Gruppen, indigene Völker, die im Einklang mit der Natur leben, in ihren Rechten stärken und Erhalt und Verbreitung ihres Wissens fördern. Wir interessieren uns für Projekte, die sich diesen Zielen verschreiben, und fördern im Rahmen unserer Möglichkeiten, was uns sinnvoll und wirksam erscheint.

Die HERING-Stiftung Natur und Mensch wurde 2018 von Annette Hering gegründet. Die Stiftung ist Mitgesellschafterin der HERING Unternehmensgruppe , eines mittelständischen Unternehmens des Bau- und Dienstleistungsgewerbes, das seit vielen Jahrzehnten Umweltschutz in seine Strategien einbezieht. Annette Hering ist gelernte Bau- und Wirtschaftsingenieurin und führt das Familienunternehmen seit 1996 in vierter Generation.

Der Stiftungsvorstand besteht neben der Stiftungsgründerin aus Lothar Reichert  ‒ gelernter Maschinenbautechniker mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und aktiven Betreuung sozialer Projekte in Entwicklungs- und Krisenregionen ‒ sowie Tobias Hering, Filmkurator und Journalist mit einem Arbeitsschwerpunkt auf politischem Dokumentarfilm. Ansprechpartnerin für alle, die Kontakt zu uns aufnehmen, ist Sabine Schön .

Stiftungszweck

Die HERING-Stiftung Natur und Mensch möchte dazu beitragen, menschgemachte negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu vermeiden und zu reduzieren und, wo immer möglich, bereits entstandende Schäden zu mindern oder wiedergutzumachen. Daneben Minderheiten und Autochthone in ihren Rechten stärken, insbesondere wenn es um den Schutz des Wissens und um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen geht. Zentrales Instrument der Aktivität der Stiftung ist die Vergabe von Fördermitteln zur Ermöglichung von Vorhaben Dritter, die diesen Zielen dienen.

Formal geregelt ist der Stiftungszweck in § 3 der Stiftungssatzung wie folgt:

1.Zweck der Stiftung ist die Förderung des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes i. S. d. § 52 Abs.2 Satz 1 Ziffer 8 AO. Zweck der Stiftung ist außerdem die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens i. S. d. § 52 Abs.2 Satz 1 Ziffer 13 AO.

2.Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht, indem die Stiftung Maßnahmen zur Wiedergutmachung der ökologischen Schäden, die Menschen im Anthropozän verursachen, zum Beispiel durch die Wiederherstellung oder Neuschaffung. von Habitaten, ergreift. Auch die Stärkung und Förderung von Wirtschaftskräften, die die Naturordnung nicht stören, sondern z.B. dem Klimawandel entgegenwirken, sind Maßnahmen im Sinne der Stiftung. Der zweite Stiftungszweck dient insbesondere dem Erhalt von ethnischer Vielfalt und Völkerverständigung. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht, indem die Stiftung Maßnahmen fördert, die ethnische, religiöse, sprachlich autochthone Minderheiten und Nationalitäten sowie indigene Völker befähigt, ihre individuellen und kollektiven Rechte und ihr Wissen, ihre Fähigkeiten in Bezug auf den Erhalt oder die Wiedergewinnung ihrer natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, auch mit dem Ziel, des nachhaltigen Umgangs mit der Natur. Die Stiftungszwecke werden zudem dadurch gefördert, dass das Wissen und das Bewusstsein in der Bevölkerung über die Wechselwirkungen von Mensch und Umwelt und der Respekt vor ihrer Diversität, zum Beispiel auf journalistische, künstlerische oder wissenschaftliche Weise vertieft werden.

Themen

Ausgangssituation: Unsere Lebensgrundlagen befinden sich in einer existenzbedrohenden Krise – Erdsystemkrise. Es geht um sehr viel: um die Klimabedingungen, in denen die menschliche Zivilisation sich entwickelt hat, und um den Naturschatz, von dem ihre Existenz abhängt.

Internationale und nationale Umweltpolitik schützen unsere Lebensgrundlagen nicht. Der weltweite Missbrauch von Boden und Meeresflächen führt nicht nur zum Verlust von Biodiversität, sondern auch zu großen Migrationsbewegungen von Menschen, denen diese Flächen keine Möglichkeit mehr zum Überleben bieten. Darüber hinaus nehmen Kriege um Bodenschätze zu und führen zu weiteren Migrationsbewegungen.

Die Schwierigkeiten, in denen unser System Erde steckt, sind systemrelevant und keine Nebensache.

Soziale Prozesse verändern das physikalische System Klima. Aber auch politisch falsche Anreize und im Grunde schädliche Subventionen, wie z. B. die Pendlerpauschale und die Agrardieselbeihilfe etc., oder wirtschaftskriminelle Machenschaften, wie z. B. die Abholzungen im Amazonasgebiet, führen dazu, dass Ökosysteme und Arten verloren gehen – mit unmittelbarer Auswirkung auf den Lebensraum von Menschen, die zuvor einen nachhaltigen Umgang mit der Natur gepflegt haben. Besonders in vielen indigenen Völkern sind das Wissen und das Bewusstsein um die Abhängigkeit des Menschen von der Natur sehr umfassend und existenziell.

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, gibt es viele denkbare Ansätze und Maßnahmen. Ihnen allen gemein ist die Vermeidung und/oder Reduktion menschengemachter Auswirkungen auf Natur und Umwelt.

Handlungsbereiche

Die beiden Stiftungszwecke in § 3.2 definieren Handlungsbereiche, die besonders förderwürdig sind. Jeder Handlungsbereich richtet sich an eine andere Zielgruppe:

1. Wiedergutmachung der ökologischen Schäden/Wiederherstellung oder Neuschaffung von Habitaten | Zielgruppe ist die Natur mit ihren Fürsprechern. Das sind Naturschützer und Naturschutzverbände. In diesem Handlungsbereich kann es z. B. darum gehen, dass durch das Projekt Rechtssicherheit für den Schutz der Natur geschaffen wird, um auf diesem Weg Arten oder Flächen zu schützen.

2. Stärkung und Förderung von Wirtschaftskräften, die die Naturordnung nicht stören/dem Klimawandel entgegenwirken | Zur Zielgruppe zählen vor allem Unternehmen, die das existenzielle Diktat, wirtschaftlich zu überleben, langfristig und nachhaltig erfolgreich erfüllen, gleichzeitig aber in ihren Prozessen oder durch ihre Produkte und Dienstleistungen nachweisbar dem Klimawandel entgegenwirken und/oder die Naturordnung nicht stören, d. h. keinen Raubbau an der Natur vornehmen. Stichworte können hier sein: Recycling im Produktionsprozess oder auch Upcycling von Produktionsabfällen, aus denen höherwertige Produkte hergestellt werden.

3. Erhalt von ethnischer Vielfalt und Völkerverständigung | Zielgruppe sind ethnische, religiöse, sprachlich autochthone Minderheiten und Nationalitäten sowie indigene Völker und ihre Fürsprecher. In diesem Handlungsfeld kann es z. B. darum gehen, das Wissen indigener Völker, um den nachhaltigen Umgang mit der Natur zu bewahren und zu verbreiten, oder auch darum, die Existenzrechte bedrohter ethnischer Gruppen zu unterstützen.

4. Wissen und Bewusstsein in der Bevölkerung über die Wechselwirkungen von Mensch und Umwelt auf journalistische, künstlerische oder wissenschaftliche Weise vertiefen | Die Zielgruppe sind Journalisten, Künstler und Wissenschaftler, die maßgeblichen Einfluss darauf nehmen, dass das Bewusstsein in der Bevölkerung, bei Politikern oder anderen einflussreichen Akteuren über die Wechselwirkung von Mensch und Umwelt geschärft wird und sich im Sinne des Stiftungszwecks verändert.

BEISPIELE FÜR FÖRDERFÄHIGE IDEEN (DIESER KATALOG IST NICHT ERSCHÖPFEND):

  • Rettungspakete für den Erhalt der Biodiversität
  • Abschaffung von falschen Anreizen und kontraproduktiven Subventionen, die die biologische Vielfalt zerstören, statt sie zu fördern
  • Umgestaltung dieser Anreize und Subventionen, um eine Umkehrwirkung auf die zerstörenden Prozesse zu erreichen
  • Minimierung der Verlustrate von natürlichen Lebensräumen einschließlich Wäldern und Meeresgebieten
  • Unterstützung von Völkergruppen, die sich ihre angestammten natürlichen Lebensgrundlagen zurückerobern
  • Stärkung der Natur als Rechtsperson gegenüber dem Menschen in der öffentlichen und politischen Diskussion
  • Energiesektor – massive CO2-Reduktion
  • Naturschutzoffensive: z. B. Schutz der Feuchtgebiete, die in ihrer Biomasse Kohlendioxid binden und wie kein anderes Ökosystem gegen den Klimawandel schützen
  • Aktive Information der Öffentlichkeit über die tatsächliche Situation unserer Natur in Kennzahlen (kennzahlenbasierte ökologische vs. ökonomische Ideologie)
  • Stichwort Kreislaufwirtschaft oder cradle to cradle: Bauen verbraucht immer noch 30 % unserer Ressourcen. Nachhaltiges Bauen – Bauwerke sind nachhaltig, wenn sämtliche zur Herstellung benötigten Ressourcen vollständig wiederverwendbar, wiederverwertbar oder kompostierbar sind. Die verwendeten Materialien werden nicht mehr verbraucht und dann entsorgt, sondern sie stehen für eine bestimmte Zeit für ein Bauwerk zur Verfügung, sind aus einem technischen bzw. natürlichen Kreislauf entnommen und werden später wieder in diese Kreisläufe zurückgeführt. Innovationen, die solche Kreisläufe ermöglichen, sind förderfähig.
  • Der Bau eines Ortes, an dem indigenes Wissen gesammelt, bewahrt und verbreitet werden kann.

Stand Oktober 2022, Der Stiftungsvorstand

Aktuelle Projekte

Hier erfahren Sie zukünftig von aktuellen Ausschreibungen der HERING-Stiftung Natur und Mensch sowie von geförderten Projekten. Die Aktivitäten der Stiftung sind in der Anfangsphase.

Zoologischer Garten Köln AG

Wiederherstellung und Sicherung der Ökosystemfunktionalität des Madagassischen Bergwalds „Ambatotsirongorongo“

Madagaskar ist ein Biodiversitäts-Hotspot, dessen ursprüngliche Waldfläche bereits zu 80 % zerstört ist.

Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Critical Reflection on legal, social and ecological aspects of green hydrogen on Indigenous Peoples

Die Förderung von Wasserstoff soll in Namibia intensiviert werden, verfolgt von der "Green Hydrogen Organisation" (GH2).

Zeitlupe, Ahrensburg

Unser Saatgut – Wir ernten, was wir säen

Die Zeitlupe ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die sich dem Erhalt untergehender Kulturgüter widmet. Schwerpunkte sind Sammlungen in den Bereichen Bild, Wort und Landschaft.

RiffReporter – die Genossenschaft für freien Journalismus e.G.

Countdown Earth: So lösen wir Klima- und Artenkrise!

Die RiffReporter stehen für unabhängigen Qualitätsjournalismus mit Fairness und Faktentreue. Ihre professionelle und lebendige Arbeit wurde bereits mit mehreren Preisen ausgezeichnet.

Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Schutz indigener Territorien im Grenzgebiet zwischen Peru und Brasilien

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist eine internationale Menschenrechtsorganisation. Sie setzt sich für verfolgte und bedrohte ethnische und religiöse Minderheiten, Nationalitäten und indigene Gemeinschaften ein...

Deutsche Welthungerhilfe e.V

Anlage eines Gemüsegartens für die Frauenkooperative Tounka Ti Danbe Don

Die Welthungerhilfe ist eine gemeinnützige, politisch und konfessionell unabhängige private Hilfsorganisation. Sie setzt sich für eine gesicherte Ernährung, ländliche Entwicklung und den Erhalt der natürlichen Ressourcen ein ...

R&E Ocean Community Conservation

The whale and dolphin community project of the gulf of Tribuga

R&E ocean community conservation ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Kanada, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 2018 durch Ann Carole Vallejo dem Meeresschutz widmet ...

Biologische Station Siegen-Wittgenstein

Burbachs artenreiche Nachbarschaft

Die Biologische Station Siegen-Wittgenstein ist eine von 40 solcher Stationen in Nordrhein-Westfalen und wurde 1990 vom „Verein zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft im Kreis Siegen-Wittgenstein e. V.“ gegründet....

Zukunftsstiftung Landwirtschaft, Berlin

Der Weltacker im Profil – Ein Blick in den Boden

Wir sind nicht nur fördernd unterwegs, sondern werden auch immer wieder selbst aktiv. Ob aus aktuellem Anlass oder als aktiver Impuls ...

Zeitlupe, Ahrensburg

"Wir wollen die Pflanzung ja niemals beenden“ (Joseph Beuys)

Die Zeitlupe ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die sich dem Erhalt untergehender Kulturgüter widmet. Schwerpunkte sind Sammlungen in den Bereichen Bild, Wort und Landschaft ...

Biologische Station Siegen-Wittgenstein

Naturwinkel Hickengrund

Die Biologische Station Siegen-Wittgenstein ist eine von 40 solcher Stationen in Nordrhein-Westfalen und wurde 1990 vom „Verein zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft im Kreis Siegen-Wittgenstein e. V.“ gegründet.

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Förderung

Zentrales Instrument der HERING-Stiftung Natur und Mensch bei der Umsetzung des Stiftungszwecks ist die finanzielle Förderung von Vorhaben Dritter. Das Förderverfahren besteht aus drei Bewerbungsstufen: Projektidee, Antrag, Bewilligung.

Zunächst stellen Sie uns bitte über eine schriftliche Anfrage kurz Ihre Projektidee vor. Bitte bedienen Sie sich dazu des hier zum Download verfügbaren Formulars Projektidee. Die Vorlage einer Projektidee ist jederzeit möglich und sollte an stiftung@hering-stiftung.de gerichtet werden.

Spätestens sechs Wochen nach Einreichung Ihrer Projektidee erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, ob Ihre Idee unseren Förderzielen entspricht. Wenn wir Sie zu einem Antrag ermutigen möchten, erhalten Sie von uns das Formular für einen schriftlichen Förderantrag, in dem Sie Ihr Projekt und dessen Umsetzung detailliert beschreiben können.

Die dritte Stufe ist die Bewilligung einer Förderung durch den Stiftungsvorstand nach Maßgabe der verfügbaren Mittel und der vorliegenden Projektanträge. In der Regel fallen Förderentscheidungen einmal jährlich im 4. Quartal  eines Geschäftsjahres. Sollte Ihr Projekt zur Förderung ausgewählt werden, schließt die HERING-Stiftung Natur und Mensch mit Ihnen einen Fördervertrag über Projektinhalte, Fördersumme und Förderbedingungen ab.

Bedingungen für eine Förderung

Die HERING-Stiftung Natur und Mensch ist eine gemeinnützige Einrichtung und verpflichtet, die ordentliche und wirtschaftliche Verwendung der von ihr genehmigten und verausgabten Mittel, sicher zu stellen. Die Bedingungen zur Förderung beschreiben das Verfahren zwischen der Stiftung und dem Fördermittelempfänger und sind die Grundlage für die Durchführung der Projekte. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte der Förderbedingungen und Inhalte eines späteren Fördervertrags aufgeführt. (Ausführlicher sind diese ausgeführt in den am Fuß der Seite zum Download angebotenen Dokumenten.)

1. Grundsätzliches zur Förderung

Fördermittelempfänger müssen nachweisen, dass gegen sie bzw. ihre Organe kein Korruptionsverdacht besteht. Bei natürlichen Personen ist dies duch ein polizeiliches Führungszeugnis zu leisten, bei Unternehmen dadurch, dass sie die entsprechenden Kriterien der UN Global Impact (SDGs - 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung) erfüllen. Hilfreich ist der Nachweis der Gemeinnütizgkeit bei Organisationen.

Eine schriftliche Förderungszusage begründet erst dann einen Anspruch des Fördermittelempfängers, wenn die Förderbedingungen vom Empfänger ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Dies ist in i.d.R. dann der Fall, wenn der Stiftung der Fördervertrag  spätestens acht Monate nach Datum der Förderzusage von dem/der Fördermittelempfänger/in vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt.

Der Fördermittelempfänger trägt dafür Sorge, dass die mit der Projektdurchführung beauftragten Mitarbeiter über die besonderen Bedingungen der Förderung ebenfalls informiert sind und diese berücksichtigen. Die Verwendung der von der Stiftung bewilligten Mittel ist immer zweckgebunden, der Verwendungszweck ist in der Fördermittelzusage angegeben.

Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, die Stiftung über jede beabsichtigte Änderung des Verwendungszwecks, des Projektbeginns, der Realisierungsbedingungen sowie über Änderungen der Rechtsform bzw. auch des Gemeinnützigkeitsstatus‘ und der Organe des Trägers vorab schriftlich zu unterrichten.

Alle Entscheidungen der Stiftung werden schriftlich mitgeteilt. Auch eine eventuelle spätere Änderung der Finanzierung eines Projektes (Eigenmittel, weitere Fördermittel, Stiftungsmittel) ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis der HERING-Stiftung Natur und Mensch möglich.

Der Fördermittelempfänger ist selbst für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Anordnungen verantwortlich. Die Stiftung haftet nicht für Schäden, die dem Fördermittelempfänger oder Dritten aus der Durchführung des geförderten Vorhabens entstehen.

Die Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und Rückforderung der gezahlten Gelder vor, wenn die Bewilligungsbedingungen nicht beachtet werden, oder wenn aus anderen wichtigen Gründen Anlass zu Widerruf gegeben wird.

Alle aus Stiftungsmitteln angeschafften Investitionen gehen ins Eigentum der Stiftung über beziehungsweise verbleiben in deren Eigentum. Mit Abschluss des Projekts entscheidet die Stiftung, ob das Inventar dem Fördermittelempfänger zur weiteren Nutzung im Rahmen seiner gemeinnützigen Arbeit überlassen oder ob es zurückgefordert wird.

2. Grundsätze zur nachhaltigen Mittelverwendung

Die von der Stiftung bewilligten Fördermittel sind sowohl wirtschaftlich, als auch ökologisch  nachhaltig zu verwenden. Geförderte Projekte sind grundsätzlich angehalten, alle Kostenvorteile zu nutzen. Gemäß Stiftungszweck ist auch sicherzustellen, dass die Maßnahmen, die der Erreichung des Projektzieles dienen, entweder keinen oder einen möglichst kleinen ökologischen „Fußabdruck“ verursachen.

Reisekosten

Grundsätzlich wird erwartet, dass möglichst preisgünstige Reisemöglichkeiten gebucht werden und eine dem jeweiligen Personenkreis angemessene Reiseform gewählt werden.

Wenn möglich, sollten öffentliche Verkehrsmittel (Eisenbahn, Omnibus, Straßenbahn, Stadtbahn, Schiff) genutzt werden. Kosten für Flüge werden von der HERING-Stiftung Natur und Mensch nicht übernommen. Privat-Kraftfahrzeug oder Taxi sollten nur genutzt werden, wenn das Reiseziel abseits der öffentlichen Hauptverkehrslinien liegt, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einen wesentlichen Mehraufwand an Reisezeit verursachen würde, schweres Gepäck transportiert werden muss oder Sicherheitsbedenken bestehen. Wo möglich, wird empfohlen, Fahrgemeinschaften zu bilden.

Andere Ausgaben

Für Übernachtungen sollten angemessene, zielgruppenorientierte Übernachtungsmöglichkeiten gewählt werden. In der Regel sollten dies zweckmäßige Mittelklassehotels sein.

Bei Investitionen in Inventar mit einem Wert von über 150 € ist in der Regel zu prüfen, ob eine Miete wirtschaftlicher und nachhaltiger ist. Auch die Nutzung gebrauchter „Geräte“ sollte geprüft werden. Auch bei den Sachkosten gilt die Maßgabe eines minimalen ökologischen „Fußabdruckes“.

Bei Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit sollte möglichst sparsam mit der Ressource „Papier“ umgegangen werden.

Zur Höhe von Löhnen und Gehältern sind landesübliche, ggf. gesetzliche Tarife als Grundlage heranzuziehen.

3. Abruf und Auszahlung

Aus der vom Fördermittelempfänger im Antrag beigelegten Kostenkalkulation wird von der HERING-Stiftung Natur und Mensch eine Vereinbarung über den Mittelabruf entworfen, die von beiden Seiten unterzeichnet sein muss, bevor ein Mittelabruf tatsächlich erfolgt. In diese Vereinbarung werden alle für die gesamte Laufzeit ausgezahlten Teilbeträge eingetragen. Diese sollen sich nach dem tatsächlichen oder voraussichtlichen Bedarf richten, sowohl der Höhe nach als auch zeitlich. Bedarfsänderungen sind der Stiftung schriftlich mitzuteilen. Die Auszahlung der Mittel auf ein Privatkonto ist in der Regel nicht möglich. Können ausgezahlte Mittel länger als drei Monate nicht verwendet werden, ist die Stiftung unverzüglich zu unterrichten und ggf. eine Rückzahlung zu vereinbaren.

4. Öffentlichkeitsarbeit

Die Stiftung will die von ihr unterstützten Vorhaben und ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt und der interessierten Fachwelt zugänglich machen. Sie erwartet deshalb, dass die Fördermittelempfänger jede sinnvolle Möglichkeit der Information über die geförderten Vorhaben in Presse und neuen Medien nutzen und dabei in angemessener Form auf die Unterstützung der Stiftung hinweisen. In der Regel sollte es eine Projekt-Website geben.

Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, geeignete Daten für die Website der Stiftung zur Verfügung zu stellen und zwar eine Projektvorstellung, spätestens 4 Wochen nach Bewilligung, und einen Projektabschlussbericht mit Bildmaterial spätestens 4 Wochen nach Ablauf des Projektes. Bei mehrjährigen Förderprojekten werden halbjährliche Zwischenberichte in elektronischer Form erwartet. Der Fördermittelempfänger trägt die Verantwortung, dass das zur Verfügung gestellte Material frei von Rechtsansprüchen Dritter ist bzw. diese bereits abgegolten sind.

5. Projektabschluss

Zum Nachweis der gemeinnützigen Mittelverwendung benötigt die HERING-Stiftung Natur und Mensch einen inhaltlichen und finanziellen Nachweis (u. U. auch Zwischenberichte und Teilabrechnungen).

Der finanzielle Nachweis wird über das Formblatt Verwendungsnachweis geführt, das dem Vertrag zur Förderung zugrunde liegt. Nach der Prüfung der Unterlagen erhält der Fördermittelempfänger ein Entlastungsschreiben der Stiftung. Restmittel sind nach Projektende umgehend an die Stiftung zurück zu überweisen. Die Belege des Verwendungsnachweises sind für mindestens 10 Jahre nach Projektende aufzubewahren und gegebenenfalls einsehbar zu halten.

Der inhaltliche Nachweis erfolgt durch einen Abschlussbericht und zwar in elektronischer Form, der zu allen wesentlichen Informationen und Ergebnissen gemäß den Themen und Maßnahmen aus dem Projektantrag Stellung nimmt.